Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RK-moto, Inhaber Ralf Kistner (nachfolgend RK-moto) gelten für alle Verträge über das Training der Fahrtechnik und
Fahrsicherheit und sonstige Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Verbesserung der Fahrzeugbeherrschung, die von RK-moto angeboten werden.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen sind nicht verbindlich, wenn sie nicht von RK-moto schriftlich bestätigt werden.


2. Vertragsabschluss und Zahlung

2.1
Die Anmeldung des Teilnehmers erfolgt durch Übermittlung des Formblatts „Anmeldung“ per Post oder per Fax unter Angabe der darin genannten Daten. Der Vertrag kommt
durch Bestätigung der Anmeldung durch RK-moto zustande. Die Bestätigung/Rechnung erfolgt schriftlich und wird per E-Mail – oder soweit keine E-Mail-Adresse in der Anmeldung
angegeben wurde – per Fax oder Post an den Teilnehmer versendet.

2.2
Die Teilnehmergebühr beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer und ist sofort nach Erhalt der Anmeldebestätigung/Rechnung, spätestens jedoch bis 3 Tage vor Kursbeginn,
auf das in der Bestätigung und hier genannte Konto zu bezahlen. Sie beinhaltet keine Verbrauchs- oder sonstige Kosten, die dem Teilnehmer beim Training entstehen.
Kontoinhaber Ralf Kistner
Kontonummer 438880
Bankleitzahl 72290100 (RVB Donauwörth eG)

2.3
Zusätzlich entstehende Kosten (Fahrtkosten des Trainers: 100 km inklusive, jeder weitere Kilometer wird mit je € 0,15 berechnet) sind bar bei Trainingsende an den Trainer zu
entrichten.

2.4 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug seitens des Teilnehmers hält es sich RK-moto frei, vom Vertrag zurück zu treten bzw. die Trainingsgebühren per Anwalt geltend zu machen.


3. Teilnahmevoraussetzungen

3.1 Persönliche Voraussetzungen
Der Teilnehmer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Die Teilnahme ist ausgeschlossen, sofern der Teilnehmer vor und während der Veranstaltung Alkohol, Betäubungsmittel
oder Medikamente zu sich nimmt bzw. genommen hat oder sonstige körperliche oder psychische Gründe vorliegen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.

3.2 Fahrzeug
Der Teilnehmer nimmt mit seinem eigenen Fahrzeug an dem Training teil. Es dürfen nur ordnungsgemäß zugelassene und versicherte Fahrzeuge im Rahmen des Trainings gefahren
werden. Das Fahrzeug muss in technisch einwandfreiem, verkehrssicherem Zustand sein. Hinweis: Die Auspuffanlage muss gesetzeskonform sein.

3.3 Schutzkleidung
Voraussetzung für die Teilnahme an dem Training ist das Tragen der folgenden Schutzbekleidung:
- Motorradhelm
- Motorradkombi oder -jacke und –hose mit eingearbeiteten Protektoren (Schulter, Ellenbogen, Hüfte, Knie)
- Motorradhandschuhe und Motorradstiefel.
Der Teilnehmer sollte zusätzliche Rückenprotektoren zu tragen, insofern keine in die Motorradbekleidung eingearbeitet sind.

3.4 Nichterfüllung der Teilnahmevoraussetzungen
Sind die Voraussetzungen für die Teilnahme vor oder während des Trainings nicht erfüllt, kann der Teilnehmer von RK-moto von dem weiteren Training ausgeschlossen werden,
ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr besteht.


4. Trainingsablauf
Während der Übungsausfahrten sind die verkehrsrechtlichen Bestimmungen, insb. die der StVO und der StVZO, von dem Teilnehmer stets einzuhalten. Während des gesamten
Trainings ist im Interesse der Sicherheit den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten. Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die verkehrsrechtlichen Bestimmungen oder
Anweisungen der RK-moto kann der Teilnehmer von dem weiteren Training ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr besteht.


5. Änderungen oder Absagen durch den Veranstalter
RK-moto behält sich das Recht vor, einen Kurs zu verschieben oder abzusagen, wenn die Durchführung RK-moto wegen Krankheit nicht möglich ist oder aufgrund besonderer
Umstände, die von RK-moto nicht zu vertreten sind (wie z.B. extreme Wetterverhältnisse, höhere Gewalt), nicht durchgeführt werden kann. In diesem Fall werden die Teilnehmer
umgehend informiert. Kann kein Ausweichtermin zur Durchführung des Trainings abgestimmt werden, wird die Kursgebühr zurückbezahlt. Weitergehende Ansprüche gegen
RK-moto wegen Änderungen oder Absagen sind ausgeschlossen.


6. Rücktritt durch den/die TeilnehmerIn

6.1
Der/die TeilnehmerIn kann bis zum 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn von der Buchung zurücktreten gegen anteilige Rückerstattung der Kursgebühr wie folgt:
Bei einer Stornierung
- bis zu 14 Tagen vor Beginn der Veranstaltung erhält der/die TeilnehmerIn 80 % des Buchungsbetrages zurückerstattet.
- zwischen dem 13. und 7. Tag vor der Veranstaltung werden 50 % der Kursgebühr zurückerstattet.

6. 2
Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Im Falle einer Stornierung 6 Tagen vor Kursbeginn oder später erfolgt keine Erstattung der Kursgebühr.

6.3
Falls ein Teilnehmer an einer Veranstaltung aus persönlichen Gründen nicht teilnehmen kann, so kann er einen Ersatzteilnehmer benennen. Der Ersatzteilnehmer muss schriftlich
vom genannten Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn angezeigt werden. RK-moto kann dem Wechsel in der Person des Teilnehmenden widersprechen, wenn der Ersatzteilnehmer
die in Ziffer 3 genannten Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt.


7. Fotos und Filmaufzeichnungen
RK-moto hat das Recht, während den Veranstaltungen hergestellte Fotos, Videos, Filmaufnahmen usw. zu eigenen Werbezwecken zu verwenden.


8. Haftung

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Teilnehmers gegen RK-moto, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher
Pflichten und/oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und/oder für den Fall, dass RK-moto vorsätzlich
oder grob fahrlässig gehandelt hat. Die Haftung ist im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf den typisch vorhersehbaren
Schaden. Die Haftung ist ferner dann nicht begrenzt, wenn RK-moto nach dem Gesetz zwingend haftet, z.B. bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.


9. Datenschutz
Wir nehmen den Schutz der mir von Ihnen zur Verfügung gestellten personen- und firmenbezogenen Daten sehr ernst. Für uns ist die Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutz-
Gesetzes eine Selbstverständlichkeit. So werden Ihre Daten weder anderen Unternehmen oder Institutionen offengelegt, überlassen oder verkauft noch werden sie
vermarktet. Dies gilt nicht, wenn wir zur Offenlegung und Übermittlung der Daten gesetzlich oder durch gerichtliches Urteil verpflichtet sind.


10. Sonstiges
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dillingen/Donau. RK-moto kann auch am Sitz des Teilnehmers klagen.